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   OLG Düsseldorf, 06.06.2016 - I-26 W 4/12 [AktE]   

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https://dejure.org/2016,56450
OLG Düsseldorf, 06.06.2016 - I-26 W 4/12 [AktE] (https://dejure.org/2016,56450)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.2016 - I-26 W 4/12 [AktE] (https://dejure.org/2016,56450)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 2016 - I-26 W 4/12 [AktE] (https://dejure.org/2016,56450)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.2015 - II ZB 23/14

    Spruchverfahren zur gerichtlichen Nachprüfung einer Barabfindung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2016 - 26 W 4/12
    Die materielle Rechtskraftwirkung erfasst nicht nur die formell Verfahrensbeteiligten, sondern alle materiell Beteiligten (vgl. nur: BGH, Beschluss vom 29.09.2015 - II ZB 23/14 - ZIP 2016, 110 ff. Rn. 51; Simon, SpruchG, § 13 Rn. 6 f.; Kubis in MünchKomm AktG, 4. A., § 13 SpruchG Rn. 2 f.).

    Für eine weitere Erhöhung ist mit Blick auf die Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29.09.2015 - II ZB 23/14 - (ZIP 2016, 110ff.) kein Raum.

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2018 - 26 W 1/18

    Bewertung eines Versicherungsunternehmens

    Wie ihm überdies aufgrund seiner Beteiligung an anderen vor dem Senat anhängig gewesenen Spruchverfahren bekannt ist, hat der Senat bereits in Bezug auf andere Bewertungsfälle mit vergleichbaren oder noch weiter zurückliegenden Bewertungsstichtagen entschieden, dass für die Schätzung des Unternehmenswerts rückwirkend der IDW S1 2005 herangezogen werden kann (vgl. etwa Senat, Beschlüsse v. 6.06.2016 - I-26 W 4/12 (AktE): Stichtag März 2000; v. 20.06.2016 - I-26 W 3/14 (AktE): Stichtag November 2002; v. 22.03.2018 - I-26 W 18/14 (AktE) und I-26 W 20/14 (AktE): Stichtage Juni 2002 und August 2001; v. 2.07.2018 - I-26 W 4/17 (AktE): Stichtag August 2000).
  • LG Düsseldorf, 05.08.2014 - 33 O 1/07

    Spruchverfahren zur früheren Mannesmann AG (Vodafone AG): Höhere

    Der Mindestgeschäftswert von 5.000 EUR ist auf diesen Altfall nicht anwendbar (vgl. dazu Oberlandesgericht Düsseldorf - I-26 W 4/12 [AktE] - Beschluss vom 10. April 2013).
  • LG Stuttgart, 07.10.2019 - 31 O 36/16

    Gruschwitz Textilwerke AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der

    Der Rückgriff auf einen Dreimonatsdurchschnitt - freilich aus der Perspektive des Stichtags - ist in der Bewertungspraxis üblich und in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Juli 2015 - 20 W 5/14 -, Rn. 96, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Juni 2016 - I-26 W 4/12 (AktE) -, Rn. 20, juris; LG München I, Beschluss vom 28. April 2017 - 5 HK O 26513/11 -, Rn. 114, juris).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2013 - 26 W 28/12
    Dass es sich bei einem vergleichsweise gefundenen Erhöhungsbetrag nicht um die angemessene Barabfindung handeln muss, wird letztlich dadurch bestätigt, dass bei dem Senat Beschwerdeverfahren (I-26 W 3/12 (AktE) und I-26 W 4/12 (AktE)) anhängig (gewesen) sind, in denen die gerichtlich festgesetzte Kompensation die zuvor mit den übrigen Antragstellern vergleichsweise gefundene deutlich überstiegen hat.
  • LG Stuttgart, 12.09.2022 - 31 O 12/17

    Spruchverfahren Squeeze-out primion Technology AG

    Der Rückgriff auf einen Dreimonatsdurchschnitt -- freilich aus der Perspektive des Stichtags - ist in der Bewertungspraxis üblich und in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Juli 2015 -- 20 W 5/14 --, Rn. 96, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Juni 2016 --1-26 W 4/12 (AktE) Rn. 20, juris; LG München 1, Beschluss vom 28. April 2017 -- 5 HK 0 26513/11 --, Rn. 114, juris; LG Stuttgart, Beschluss vom 07. Oktober 2019 -- 31 0 36/16 KfH SpruchG Rn. 303, juris).
  • LG Düsseldorf, 03.09.2014 - 33 O 55/07

    Spruchverfahren zur früheren Mannesmann AG (Vodafone AG): Höhere

    Der Mindestgeschäftswert von 5.000 EUR ist auf diesen Altfall nicht anwendbar (vgl. dazu Oberlandesgericht Düsseldorf - I-26 W 4/12 [AktE] - Beschluss vom 10. April 2013).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 26 W 15/12

    Auswirkungen des Abschlusses eines Vergleichs mit einzelnen Antragstellern im

    Dass es sich bei den vergleichsweise gefundenen Erhöhungsbeträgen nicht um die angemessene Abfindung und den angemessenen Ausgleich handeln muss, wird schließlich dadurch bestätigt, dass bei dem Senat Beschwerdeverfahren (I-26 W 3/12 (AktE) und I-26 W 4/12 (AktE)) anhängig (gewesen) sind, in denen die gerichtlich festgesetzte Kompensation die zuvor mit den übrigen Antragstellern vergleichsweise gefundene deutlich überstiegen hat.
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 26 W 17/12

    Einigung auf Vergleichsbetrag im Spruchverfahren hat keine Indizwirkung für die

    Dass es sich bei dem vergleichsweise gefundenen Erhöhungsbetrag nicht um die angemessene Abfindung handeln muss, wird letztlich dadurch bestätigt, dass bei dem Senat Beschwerdeverfahren (I-26 W 3/12 (AktE) und I-26 W 4/12 (AktE)) anhängig (gewesen) sind, in denen die gerichtlich festgesetzte Kompensation die zuvor mit den übrigen Antragstellern vergleichsweise gefundene deutlich überstiegen hat.
  • FG Münster, 15.12.2021 - 13 K 1136/18

    Anforderungen an die Einordnung von Zinsen als Dauerschuldentgelte

    Die Wirkung des Spruchverfahrens trete aber abweichend von der Auffassung der Klägerin nicht ex nunc, sondern ex tunc ein (vgl. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 6.6.2016 I-26 W 4/12 (AktE), Die Aktiengesellschaft - AG - 2017, 487) und erstrecke sich nicht nur auf die Verfahrensbeteiligten, sondern auf sämtliche außenstehenden Aktionäre.
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